Abgaben und Gebühren

Abgaben- und Gebührenübersicht

Abgabe/ Entgeltart Maßstab/Bemessungsgrundlage Abgabesatz/ Höhe
Benutzungsentgeld Turn- und Festhalle Halle für Turnübungen auswärtiger Schulen für Veranstaltungen a) Halle b) kleiner Saal und c) Foyer Abschlag für Einheimische 50% bei mehrtägigen Veranstaltungen ermäßigt sich die Tagesmiete um die Hälfte 30 € /h 500 €/Tag 80 €/Tag
Nebenkosten Heizung Großer Saal März bis Oktober November bis Februar Kleiner Saal März bis Oktober November bis Februar weitere Zuschläge Benutzung Küche zusätzliche Benützung Geräteraum bzw. Foyer als Bar o.ä. Übernahme der Veranstalterhaftpflichtversicherung Hallenreinigung Entschädigung Hausmeister bei Anwesenheit bei Rufbereitschaft Für örtliche Veranstalter ermäßigen sich die Nebenkosten 40 €/Tag 60 €/Tag 30 €/Tag 40 €/Tag 60 €/Tag 30 €/Tag 50 €/Tag 30 €/Std 150 €/Tag 75 €/Tag um 50%
Abwassergebühren a) Schmutzwassergebühr je cbm Abwasser b) Niederschlagswassergebühr je m² versiegelte Flächer 1,85 € 0,34 €
Schankerlaubnis 20,00 €/Tag
Bestattungsgebühren I. Verwaltungsgebühren 45,00 €
II. Benutzungsgebühren
1). Für die Bestattung (Grabherstellung und Schließung)
a) von Personen im Alter von 5 und mehr Jahren in einem Reihen- oder Wahlgrab 300,00 €
b) für die Zweit- und Mehrbelegung in einem Wahlgrab 300,00 €
c) von Personen unter 5 Jahren 100,00 €
d) von Tot- und Fehlgeburten 65,00 €
e) für die Beisetzung von Aschen (Urnen) 100,00 €
2). Für die Benutzung der Leichenhalle 150,00 €
3). Für die Überlassung eines Reihengrabes
a) nach Ziffer 1 a) 700,00 €
b) nach Ziffer 1 c) 400,00 €
4). Für die Überlassung eines Urnenreihengrabes 350,00 €
5). Für die Überlassung und Pflege eines Baum-/Rasengrabes incl. Gedenkstein 1.400,00 €
6). Für die Überlassung eines Urnenwahlgrabes 600,00 €
7). Für die Überlassung eines doppelstelligen Wahlgrabes 1.450,00 €
8). Für die Überlassung eines einstelligen Wahlgrabes 800,00 €
9). Ein Zuschlag für Auswärtige zu Nr. 1 bis 8 von je 50 %
10). Für das Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen, Gebeinen oder Urnen Je angefangene Stunde und Materialaufwand 55,00 €
11). Für Grabeinfassungen (Platten), soweit sie in bestimmten Grabfeldern vorgeschrieben sind
a) für ein Grab nach Ziffer 1 a)oder 8 a) 180,00 €
b) für ein Urnengrab nach Ziffer 4 und 6 115,00 €
c) für ein Wahlgrab nach Ziffer 7 a) 260,00 €
12) Für die Gestellung der Sargträger pro Person 40,00 €
Wasserzins colspan=“2″>Verbrauchsgebühr je cbm zzgl. Ust. (7%) 2,10 €
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v. H
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke und Gebäude 320 v. H
Gewerbesteuer von den Gewerbesteuermessbetrag 360 v. H
Hundesteuer 1. Hund 2. Hund Zwinger 1. Kampfhund 2. Kampfhund gefährlicher Hund Ersatzmarke 72,00 € 144,00 € 144,00 € 540,00 € 1.080,00 € 270,00 € 10,00 €
Erschließungsbetrag vom beitragsfähigen Erschließungsaufwand 95 v. H.
Abwasserbeitrag Teilbeträge für – öffentlichen Abwasserkanal (Kanalbeitrag) je qm Nutzungsfläche – mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks je m² Nutzungsfläche 2,10 €/m² 0,78 €/m²
Wasserversorgungs- beitrag je m² Nutzungsfläche zzgl UST (7%) 2,16 €/m²

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

08:00 - 11:30 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: